Psychologengesetz Neu
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Psychologengesetz Neu

Seit einigen Monaten herrschte eine gewisse Verunsicherung über das neue Psychologengesetz, das mit 01.07.2014 in Kraft treten wird. Insbesondere für alle Berufsgruppen, die nur im Entferntesten mit dem Thema Gesundheit zu tun haben (Entspannungstrainer, Gesundheitstrainer, Coaches, Lebens- und Sozialberater, Unternehmensberater, Hypnoseanwender und noch viele mehr), hätte dieses Gesetz ein vollständiges oder teilweises Berufsverbot bedeutet. Die Gesundheitsthemen wie Entspannung, Stressabbau, Rauchen, Abnehmen, etc. wären dann ausschließlich den Gesundheitspsycholgen vorbehalten gewesen. Davon wären etwa 30.000 Menschen betroffen gewesen, davon etwa 7.000 Lebens- und Sozialberater.

Jetzt die gute Nachricht: Ende März wurde im Parlament ein Änderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht und auch beschlossen. Dieser sieht nun folgende Änderungen vor:
- Durch dieses Gesetz wird der Berechtigungsumfang von Gewerben nicht berührt (betrifft insbesondere die Lebens- und Sozialberater und Unternehmensberater)
- Die problematische Passage "Der den GesundheitspsychologInnen vorbehaltene Tätigkeitsbereich..." wurde durch "Der Tätigkeitsbereich der GesundheitspsychologInnen..." ersetzt. Somit ist der Tätigkeitsvorbehalt weggefallen. Tätigkeiten, die sich mit Gesundheitsthemen beschäftigen, sind also nicht automatisch den Psychologen vorbehalten, sondern können in Teilbereichen auch von anderen Berufsgruppen durchgeführt werden. Weiterhin definiert ist der Berufsvorbehalt, also dass die berufsmäßige Ausübung der Gesundheitspsychologie eben dieser Berufsgruppe vorbehalten ist. Das ist aber auch logisch und legitim.  

HIER können Sie den beschlossenen Änderungsantrag im Detail ansehen (PDF)!


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